Unveränderte Corona-Regeln für unser Kinderhaus für die Zeit nach den Sommerferien

Ab Montag, den 31. August gilt eine neue Allgemeinverfügung, welche den Betrieb und die Hygiene in unserem Kinderhaus regelt. Lockerungen gibt es darin keine. Sondern es wird darauf hingewiesen, die bestehenden Hygienevorschriften und Regeln einzuhalten, damit die Kinder Kita und Schule wieder besuchen dürfen und die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können. Halten auch Sie sich an folgende Vorschriften:

  • Eltern müssen erneut eine Belehrung bis zum 7. September abgeben, sonst ist der Zutritt ab dem 8. September nicht mehr gestattet - und zwar solange bis die Belehrung nachgereicht ist.
  • Nach Betreten der Einrichtung hat jede Person sich unverzüglich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Bevor das Kind den Gruppenraum betritt, muss weiterhin die Gesundheitsbestätigung (Kind zeigt keine Symptome) vorgelegt werden, sonst wird an diesem Tag das Kind nicht in Betreuung genommen.
  • Die Hortkinder müssen keine Gesundheitsbescheinigung mehr vorzeigen.
  • Alle Personen (außer betreute Kinder und Personal) sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz in der Einrichtung und auf dem Einrichtungsgelände zu tragen.

Wir sind als Einrichtung verpflichtet uns an diese Vorschriften zu halten. Wir bitten um Verständnis und danken für Ihre Mitarbeit!

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