Satzung des Vereins „Bratrowstwo“

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen „Bratrowstwo“, Sitz des Vereins ist Wittichenau.

§ 2 Vereinszwecke und -ziele

„Bratrowstwo“ ist ein Verein der sorbischen Gläubigen der katholischen Pfarrgemeinde Hl. Mariäe Himmelfahrt Wittichenau.
Der Verein „Bratrowstwo“ knüpft an die Tradition des gleichnamigen Gesangsvereins der Wittichenauer Pfarrgemeinde an, welcher in der Vorkriegszeit bestand. Der Verein unterstützt die Seelsorge und das sorbische kulturelle Leben in der Wittichenauer Pfarrgemeinde.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Ziele des Vereins „Bratrowstwo“ sind:

  • die Förderung des sorbischen kulturellen Lebens in der Wittichenauer Pfarrgemeinde, insbesondere durch den Chor und die Laienspielgruppe des Vereins.
  • die Pflege einer auf christlichen Grundwerten basierenden Ethik und Moral in den Familien, in den Dörfern und in der Stadt
  • die Förderung religiösen und sorbischen Brauchtums
  • das Einbringen der sorbischen Eigenart in das Leben der Wittichenauer Pfarrgemeinde
  • die Entwicklung eines gesunden Nationalbewußtseins der heranwachsenden sorbischen Generation

Der Verein „Bratrowstwo“ ist im Rahmen des Cyrill-Methodius-Vereins e.V., des Vereins sorbischer Christen, tätig.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in ersten Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben im Falle des Ausscheidens oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder Jugendliche oder Erwachsene sein, der die Vereinsziele gemäß § 2 unterstützt sowie die Regelungen der Vereinssatzung und der Satzung des Cyrill-Methodius-Vereins e. V. anerkennt.
Jedes Mitglied des Vereins „Bratrowstwo“ ist gleichzeitig Mitglied im Cyrill-Methodius-Verein e. V.
Die Vereinsmitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.

§ 4 Aufnahme und Ausschluss

Die Bitte um Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode, durch Austritt oder Ausschluß. Möchte jemand aus dem Verein austreten, hat er dies schriftlich dem Vorstand anzuzeigen. Falls ein Vereinsmitlgied durch sein Betragen dem Verein schadet, kann ihn die Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder aus dem Verein ausschließen.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Hauptversammlung.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus Vertretern aller Orte der Wittichenauer Pfarrgemeinde, dem Leiter des Chores, dem Leiter Laienspielgruppe sowie aus dem sorbischen Geistlichen der Gemeinde.
Die Zusammensetzung des Vorstandes ist von der Hauptversammlung zu bestätigen. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich.
Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.

§ 7 Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Ein Vorstandsmitglied leitet sie.

Die Hauptversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
  • Bestätigung der Zusammenstellung des Vorstandes
  • Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festlegung des jährlichen Mitgliedsbeitrages
  • Beschluß von Satzungsänderungen

Beschlüsse der Hauptversammlung gelten mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Satzungsänderungen und Ausschluß eines Mitgliedes können nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Über die Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 8 Geschäftsführung

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen in der Öffentlichkeit.
Der Vorstand hat der Hauptversammlung den Jahresbericht und den Jahresabschluß vorzulegen.
Das Geschäftsjahr des Vereins „Bratrowstwo“ ist das Kalenderjahr.

§ 9 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins „Bratrowstwo“ kann einzig eine zu diesem Zwecke einberufene Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen.
Falls der Verein aufgelöst oder aufgehoben wird oder seinen bisherigen Zweck verliert, fällt sein Vermögen der Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt in Wittichenau zu; es ist unmittelbar und ausschließlich für pastorale Aufgaben zu verwenden.

§ 10 Schlußbestimmungen

Die Satzung wurde am 15. Januar 1994 beschlossen.