Unser Kinderhaus "St. Marien" wird ab Montag, den 13. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Grundlage ist die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates. Alle Betreuungsangebote entfallen. Das Land hat ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine Notbetreuung wird nur auf Antrag begrenzt für Beschäftigte der Sektoren der kritischen Infrastruktur angeboten. Dafür ist ein Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Die Bestätigung muss der Einrichtung spätestens einen Arbeitstag nach Antragstellung vorliegen.
Den Inhalt der Allgemeinverfügung des Freistaats können Sie im Dokument unten nachlesen.
Außerdem stellen wir hier das Formular zur Beantragung einer Notbetreuung bereit. Ob Sie diese in Anspruch nehmen dürfen, entnehmen Sie dem Dokument "Liste systemrelevanter Berufsgruppen".