Seit 20. April wieder öffentliche Gottesdienste möglich

Seit Montag, dem 20. April 2020, gelten im Freistaat Sachsen leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Demnach können Gottesdienste mit einer stark beschränkten Teilnehmerzahl von 15 Personen wieder öffentlich gefeiert werden. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es weiterhin, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.

Aufgrund der neuen Corona-Vorschriften des Bundes und des Landes Sachsen erließ unser Bischof für die sächsischen Pfarreien des Bistums Görlitz und die Zeit vom 20. April bis 3. Mai folgende Anordnung:

  • In der  Pfarrkirche, in der Filialkirche St. Joseph in Bernsdorf und in der Kreuzkirche sind ab Montag unter Einhaltung aller bekannten Sicherheitsvorschriften öffentliche Gottesdienste mit maximal 15 Personen gestattet.
     
  • In den Kapellen und im St. Adalbert-Stift sind weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste erlaubt. Der Gelobte Gottesdienst in Sollschwitz anlässlich des Markustages wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne anschließende Prozession gefeiert. Die Gottesdienste auf den Dörfern finden nicht statt.
     
  • Um trotz der Beschränkung auf 15 Personen mehr Gelegenheiten zur Mitfeier der hl. Messe und zum Empfang der hl. Kommunion zu ermöglichen, werden ab Montag, 20. April, hl. Messen montags und donnerstags 19.00 Uhr sowie dienstags 16.00 Uhr zusätzlich sowie sonntags nach der üblichen Messordnung (6.00, 8.30 Uhr sorb.; 7.00, 10.00, 18.00 Uhr dt.) gefeiert. Bitte beachten Sie dazu die Angaben im Pfarrbrief!
     
  • Der Zugang zur Pfarrkirche erfolgt über den Südeingang. Für jede hl. Messe wird eine Liste für 15 Personen vorbereitet. Telefonische Anmeldung zur Eintragung wird zu den bekannten Öffnungszeiten im Pfarrbüro erbeten. Vorrang haben je zwei Personen aus der Familie, deren Messintention eingeschrieben ist. Darüber hinaus können sich weitere eintragen lassen. Ein Überschreiten der Personenzahl ist nicht zulässig. Wir bitten zur Sicherheit aller um Ihr Verständnis.
     
  • Für jene, die die Gottesdienste nicht in der Kirche mitfeiern können, werden vorerst weiter Hausgottesdienste bereitgestellt.

Öffentliche Gottesdienste mit maximal 15 Mitfeiernden finden in dieser Woche zu folgenden Zeiten statt, zusätzliche Messen sind rot hervorgehoben:

  • Montag 19.00 Uhr
  • Dienstag 8.00 Uhr und 16.00 Uhr
  • Mittwoch 8.00 Uhr (sorb.) und 19.00 Uhr
  • Donnerstag 8.00 Uhr und 19.00 Uhr
  • Freitag 7.00 Uhr, 9.00 Uhr (sorb.) und 19.00 Uhr (Kreuzkirche)
  • Samstag 8.00 Uhr und 17.30 Uhr (Vesper)
  • Sonntag 6.00 Uhr (sorb.), 7.00 Uhr (dt.), 8.30 Uhr (sorb.), 9.00 Uhr (Bernsdorf), 10.00 Uhr (dt.) und 18.00 Uhr (dt.) 

Stand: 18.04.2020

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