Kinderhaus ab 26. April 2021 wieder geschlossen

Durch die Bundesregierung wurde eine einheitliche bundesweite Regelung mittels Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die am Samstag, dem 24. April 2021 in Kraft treten wird. Die Bundesnotbremse sieht vor, dass Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Montag, dem 26. April 2021 hinsichtlich bestimmter Kriterien geschlossen werden. Schülerinnen und Schüler der Förderschule und der Abschlussklassen der 4. Klassen an Grundschulen dürfen die jeweiligen Schuleinrichtungen auch über der festgelegten Inzidenz von 165 besuchen. Bei geschlossenen Einrichtungen wird für Schüler der Primarstufe sowie für Kita- und Hortkinder eine Notbetreuung angeboten.

Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung auf Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass die Angaben weiterhin korrekt sind. Die Übergabe der Kinder erfolgt weiterhin über die jeweiligen gruppenbezogenen Terrassentüren. Wer das Kinderhaus betreten möchte, benötigt einen negativen Test.

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