Aktuelle Nachrichten aus unserem Kinderhaus
Für Notbetreuung im Kinderhaus: Jetzt schon Nachweis der beruflichen Tätigkeit einholen
Mit detaillierten Vorgaben zur Schließung unseres Kinderhauses ist erst am Freitag zu rechnen. Dennoch empfiehlt die Leitung des Kinderhauses Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder ab Montag in Anspruch nehmen möchten, schon jetzt eine Bescheinigung über ihre berufliche Tätigkeit bei ihrem Arbeitgeber einzuholen und dem Kinderhaus vorzulegen.
Kinderhaus nur noch im eingeschränkten Regelbetrieb
Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen im Landkreis wird der Betrieb unseres Kinderhauses eingeschränkt. Leiterin Thérèse Hörauf informiert über die Konsequenzen.
Aktion "Laternen-Fenster" zu St. Martin
Leider dürfen in diesem Jahr keine Martinsumzüge stattfinden. Um dennoch an St. Martin zu erinnern, rufen die Eltern des katholischen Kinderhaus "St. Marien" alle auf, die deutschlandweit gestartete Aktion "Laternen-Fenster" zu unterstützen.
Regelbetrieb im Kinderhaus wird fortgesetzt
Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft in unserem Kinderhaus "St. Marien" auch nach den neuen Corona-Einschränkungen ab 2. November weiter. Allerdings gibt es in der Kindertagesbetreuung einige Änderungen bzw. fortwährende Auflagen.
Unveränderte Corona-Regeln für unser Kinderhaus für die Zeit nach den Sommerferien
Ab Montag, den 31. August gilt eine neue Allgemeinverfügung, welche den Betrieb und die Hygiene in unserem Kinderhaus regelt. Lockerungen gibt es darin keine. Sondern es wird darauf hingewiesen, die bestehenden Hygienevorschriften und Regeln einzuhalten, damit die Kinder Kita und Schule wieder besuchen dürfen und die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können. Welche wesentlichen Regeln das sind, lesen Sie hier. Update: jetzt mit Empfehlung für Eltern bei Krankheitssymptomen ihrer Kinder und neuem Formular zur Gesundheitsbestätigung für Oktober