Aufgrund geänderter Corona-Regeln entfällt ab 04.03.2022 die bisherige 3G-Regelung für Gottesdienste. Damit können alle Gläubigen die Gottesdienste mitfeiern, ohne einen Impf- oder Testnachweis erbringen zu müssen.
Die Regelungen zur Masken- und Abstandspflicht gelten weiter.