Volksgesang im Gottesdienst wieder möglich

Aufgrund der aktuellen Entspannung der Corona-Lage wurden einige Restriktionen für die Feier von Gottesdiensten aufgehoben. So ist ab sofort auch wieder der Volksgesang im Gottesdienst möglich. Weiterhin bestehen bleiben die Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht in Sachsen während des gesamten Gottesdienstes.

Das aktuelle Schutzkonzept des Bistums vom 10. Juni 2021 ist hier nachzulesen.

Stand: 17.06.2021

Schlagwörter: