Christliche Eltern und die Wittichenauer Jugend sammeln auf dem Adventsmarkt Spenden für obdachlose Familien in St. Petersburg

Liebe Freunde in Wittichenau,

Bitte um Spenden

Die Initiativgruppe "Christliche Eltern" bittet Sie mit einer Kuchen- oder Geldspende, die Not obdachloser Familien in St. Petersburg zu lindern. Kuchenspenden können am Samstagmorgen, 3. Dezember 2016 ab 8:00 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Geldspenden können Sie auf das Konto des Malteser-Hilfsdienstes in Würzburg überweisen.

Empfänger:
Malteser Hilfsdienst e.V.,
Diözese Würzburg

IBAN: DE27 3706 0120 1201 2220 16

BIC: GENODED1PA7

Bank: Pax Bank eG

Verwendungszweck: Spende St. Petersburg, "Heimkehr für Familien"

Für Spendenquittungen bitte den Beleg unter Angabe Ihrer Adresse an folgende Adresse senden:

Malteser Hilfsdienst e.V. Würzburg
Mainaustraße 45
97082 Würzburg

Bitte die vollständige Adresse auch auf dem Überweisungsträger eintragen.

langsam kehrt der Winter nach St. Petersburg ein, fast alle Petersburger haben schon Mützen, dicke Schals und Handschuhe an. Heute bin ich an den Frauen vorbei gelaufen, die der Bordsteinkante entlang an der U-Bahn Station stehen und ihre Gartenernte anbieten (Gemüse, Obst, Meerrettich-Wurzel, eingelegte Pilze und Gurken im Glas usw. und hörte das Gespräch, dass der Sommer diesjährig nur 23 Tage dauerte und es durch den Regen keine gute Gemüseernte war. Ja, das Klima in St. Petersburg ist wirklich gewöhnungsbedürftig und nicht für jedermann gesund. Klar, im Vergleich mit Murmansk, das 1500 km nördlicher hinter dem Polarkreis liegt, wo 8 Monate im Jahr Polarnacht herrscht, haben wir es noch gut, aber die feuchte, kalte Luft plus Wind von der Ostsee sorgt für schnelle Erkältung und macht den Menschen mit Lungenerkrankungen zu schaffen. Geschweige denn die Menschen auf der Straße…

Seit 2009 helfen wir als Malteser den stadtfremden Menschen, nachdem sie aus verschiedenen Gründen in unserer Stadt obdachlos wurden, in ihre Heimatorte zurück zu kehren. Nach und nach stellte ich fest, dass viele solche Unglücksfälle nicht Russen, sondern die Bürger der Nachbarstaaten betreffen - Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Armenien, Usbekistan, Tadjikistan u.a. Seit ein paar Jahren wird die Rückkehr der obdachlosen Menschen in die Ortschaften Russlands mit Geldmitteln des städtischen Sozialkomitees unterstützt, aber in diesen Fällen haben wir ja mit Ausländern zu tun, die aus staatlichen Hilfen ausgeschlossen sind. Man denkt natürlich zuerst an die betrogenen Arbeitsmigranten, deren Zahl im Jahr konstant über 100 Personen liegt. Aber seit 2014 nimmt unter solchen Notfällen der Anteil der Familien, bzw. Frauen mit Kindern zu, die in einem schwierigen Dilemma stecken: in St. Petersburg, wo sie einst die zweite Heimat finden wollten, haben sie keine Zukunftsaussichten mehr – plötzlich gibt es keine Arbeit, kein Zuhause, kein Geld. Dagegen leben in ihrer „alten“ Heimat noch Verwandte oder Freunde, mit deren Hilfe sie rechnen können.

In den Jahren 2014-2015 hatten wir jährlich mit 7 solchen Familien zu tun und etwa die Hälfte davon waren ostukrainische Flüchtlinge, die sich hier nicht zurechtgefunden haben. Trotz aller Bemühungen bleibt der Alltag in St. Petersburg schwer: ewig langes Warten auf einen Platz im Kindergarten, häufige Erkrankungen der Kinder, ständige Geldnot, Steit in der Familie, wenn der Mann gegenüber Frau und Kindern gewalttätig wird. Manche Ehen überstanden diese harte Probe nicht und gingen kaputt. Die Frauen blieben da: allein in einer fremden Stadt, mit Kindern auf dem Arm, obdach- und mittellos. Und trotz immer noch instabiler Lage in ihrer Heimat hielten sie es für besser, in die Heimat zurück zu kehren.

Die zweite Gruppe betroffener Frauen bilden die Arbeitsmigrantinnen. Ob länger oder kürzer in St. Petersburg, verlieren sie eines Tages den Job – hauptsächlich durch ungeplante Schwangerschaft – und landen auf der Straße. Zum Glück gibt es in St. Petersburg einige Hilfszentren, wie das Ihnen gut bekannte „Licht der Hoffnung“ oder die Notwohnung vom „Roten Kreuz“, die sie provisorisch beherbergen, aber wie soll es nun weitergehen? Als Ausländerinnen sind sie in St. Petersburg rechtlos und des Kindes Wohls wegen müssen sie zurück in die Heimat, egal wie schlecht es dort wirtschaftlich steht. Zu oft ist die aktuelle Lage solcher Familien durch akuten Bedarf der Kinder an Medikamenten, warmen Kleidern, Schuhen oder Lebensmitteln erschwert, den wir ja prompt auch noch nachholen müssen.

Das Jahr 2016 brachte überraschend die doppelte Nachfrage: während der neun Monate 2016 mussten wir schon 14 Familien helfen! In den Jahren 2013-2015 wurde unser Hilfseinsatz für die „stadtfremden“ Ausländer aus den Mitteln einer internationalen Stiftung ermöglicht, die aber keine Obdachlosenhilfe mehr fördert. Im Jahr 2016 haben wir dafür die Spende des Malteserordens (4.442 €) bekommen, was leider nur einmalig war. Für 2017 fehlt uns bis jetzt jegliches Geld und wir hoffen, mit Ihrer Hilfe diese Arbeit fortführen zu können.

Unten füge ich kurze Beschreibungen hinzu, aus denen die Ausgangssituationen dieser Familien ersichtlich werden. Manche Lebenslagen sind so dramatisch, dass ich mich frage, wie aussichtslos die Situationen dieser Frauen zu Hause gewesen sein müssen, die sie von dort in die Misere solcher Strapazen im fremden Land weggetrieben haben? Ein schwacher Trost ist zu wissen, dass es die Kinder in den eigenen „vier Wänden“ besser haben, als wenn sie auf einem Petersburger Bahnhof schlafen müssten.

1. Jahr 2014

  • F., 20 Jahre alt, geboren in einer kinderreichen Familie in Tajikistan. Mit 17 Jahren verheiratet, hat 2 Kinder: 2,5 Jahre und 9 Monate. Hat selber keine Ausbildung. In Tajikistan lebte die Familie sehr arm und beschloss als Arbeitsmigranten nach Russland zu gehen. Als erster kam der Mann, im August 2013 folgte ihm F. mit den Kindern. Man lebte zusammen mit Bekannten in einer Arbeitsbaracke, wo insgesamt 15 Erwachsene und 11 Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren hausten. Es gab kein Gas, kein fließendes Wasser. Die Baracke wurde mit dünnen Zwischenwänden in 6 Zimmer à 4 qm Fläche aufgeteilt. Als der Winter kam, haben sie sich einen „Ofen“ aus der Haube des alten Kühlschrankes gebastelt. Dort machten sie Feuer. Die Löhne haben kaum für die Miete der Baracke und Lebensmittel ausgereicht. Im Januar 2014 haben die Bewohner sie der Polizei gemeldet, am 30.01. hat man fast alle in die Heimat deportiert. Die kleine Tochter hat man F. weggenommen und ins Kinderkrankenhaus gebracht. Mit dem älteren Sohn Abram lebte sie provisorisch bei bekannten Usbeken, die sie für 1 Monat aufgenommen haben. Nur nach der Vorlage der Fahrkarten zurück nach Usbekistan, bekommt F. ihre Tochter aus dem Krankenhaus. Geld hat sie keines. (Rückkehr am 03.03.2014)
  • G. (geb. 1955) lebte mit ihren 3 Kindern (28, 23 und 4 Jahre alt) im Lugansker Gebiet, Ostukraine. Am 18.06.2014 kamen sie als Flüchtlinge nach St. Petersburg, fanden Unterkunft bei Bekannten in der Leningrader Region, aber keine Arbeit. Als das mitgebrachte Geld ausging, setzten sie sich mit einem aus der entfernten Verwandtschaft in der Krasnodar-Region in Verbindung und arrangierten, dass sie zu ihm kommen dürfen. Die letzten 3 Tage schlief die Familie am Moskauer Bahnhof und wurde zu uns durch die Bahnhofspolizei vermittelt.
  • A., 39 Jahre alt, mit ihren zwei Töchtern (16 und 5 Jahre alt) wohnte im DonezkGebiet und wurde durch den Krieg vertrieben. Die 4. Station auf ihrem Fluchtweg war St. Petersburg. Am Anfang wohnte A. bei verschiedenen Volontären, aber am 20.08.2014 kam sie in die Notunterkunft vom „Roten Kreuz“. Nachdem sie alle Chancen abgewogen hatte, nahm sie Kontakt mit der Verwandtschaft, wohnhaft in Westsibirien, auf und beschloss, hinzufahren. Geld für die Fahrkarten (ca. 110,- €) hatte sie keines.
  • M., 23, kam hochschwanger mit ihrem Mann, 25, im Jahr 2012 aus der Ukraine nach St. Petersburg. Kurz danach bekam sie einen Sohn. Der Mann von M. hat sie und den Sohn nur provisorisch, bis Februar 2015 registriert. Eines Tages kamen die familiären Probleme – ihr Mann fing an zu trinken und M. und das Kind im Alkoholsuff zu verprügeln. Im November 2014 musste M. aus der Wohnung fliehen und fand Notunterkunft im staatlichen Frauenzentrum. Nach allen Überlegungen empfand M. es als bessere Lösung für sich und ihren Sohn zu den Verwandten nach Kiew zu gehen (Rückkehr am 09.12.2014).
  • Das Ehepaar B., 39 J. und Olga, 34 J.  stammen aus Slawjansk, wo sich harte Kriegskämpfe ereigneten. Auf der Flucht kamen sie im Juli 2014 nach St. Petersburg, O. war im 5. Monat schwanger. Ende November kam ihre Tochter Sofia zur Welt. Man bot ihnen keine Möglichkeit, zusammenzuwohnen: B. wohnte in der Notunterkunft des Rotes Kreuzes, O. mit dem Kind provisorisch im Krisenzentrum „Licht der Hoffnung“. Nachdem sie ihre Zukunftsperspektiven in St. Petersburg bedacht hatten, beschlossen sie zurück in die Ukraine, zu Verwandten nach Charkov zu gehen (Gefahren am 24.12.2014).

2. Jahr 2015

  • O., 24 kam mit ihrem Mann, beiden Kindern, 4 und 7 Jahre und den Schwiegereltern im Juli 2014 als Flüchtling aus dem Donezker Gebiet nach St. Petersburg. Die Tante hat sie beherbergt. Der Mann fand keinen Job und fing an zu trinken. O. ging in einen Kindergarten arbeiten. Als das Zusammenleben nicht mehr erträglich war, zog O. im Januar 2015 ins staatliche Krisenzentrum für bedrohte Mütter mit Kindern. Schließlich entschied sie sich, zu der Verwandtschaft auf die Krim zu gehen. Die waren bereit sie mit den Kindern aufzunehmen.
  • V., 27 mit ihren drei Töchtern, 6, 4 und 1 Jahr alt, kam aus dem ukrainischen Odessa im Januar 2015 nach St. Petersburg. Ein provisorisches Zuhause fand die Familie in einem Dorf außerhalb von St. Petersburg. V. bemühte sich um einen legalen Job. Aber als Ausländerin hätte sie vorerst ein teures Arbeitszertifikat bezahlen müssen, wofür ihr das Geld fehlte. Die Kinder litten ständig unter Lungeninfekten, benötigten Medikamente. Als das Geld ausgeging, mussten wir mit der Lebensmittel-Schnellhilfe einspringen (im Wert von 70,- €). Zu diesem Zeitpunkt hat V. schon eingesehen, dass sie in St. Petersburg nichts erreicht und beschloss, zu ihrer Oma in ein Dorf nahe Odessa zu gehen (Rückkehr am 31.03.2015).
  • M., 46, eine geschiedene Frau mit ihrer drei Kindern: 14, 12 und 11 Jahre alt, kam ebenso aus Odessa im Mai 2014 nach St. Petersburg. Da sie eine russischsprechende Familie sind, hatten sie bei den Unruhen in Odessa mitgekriegt, dass es in Russland ein Gesetz gibt, das solchen Bürgern automatisch Einbürgerungsrecht gewährt. M. dachte als Dolmetscherin hier einen Job zu finden. Nach der Anhörung bei der Petersburger Migrationsbehörde erfuhren sie, dass dieses Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist; für die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung bekamen sie eine Unterkunft in einem Dorf außerhalb St. Petersburgs. M. fand einen Job, wurde aber im Oktober 2014 45 Jahre alt, das Alter, ab dem ein neues Bild in den Pass eingeklebt werden muss, sonst wird der Pass ungültig. Seit diesem Tag war ihr Aufenthalt in St. Petersburg illegal. Sie verlor die Arbeit und blieb mittellos. Als einzige offizielle Möglichkeit blieb ihr mit den Kindern nach Odessa zurückzukehren um dort den Pass ordnungsgemäß ausstellen zu lassen (Rückkehr am 31.03.2015).
  • S., 50, wohnte in Izhewsk am Ural. Ihre Tochter V., 26, kam irgendwann nach St. Petersburg, um hier einen guten Job zu finden. Als sie schwanger wurde und im April 2014 einen Sohn gebar, holte sie ihre Mutter als Babysitter für den Enkelsohn nach St. Petersburg. Oma S. betreute das Kind und V. ging arbeiten, bis sie am 01.04.2015 spurlos verschwand. Da S. gar kein eigenes Geld hatte und komplett von der Tochter versorgt wurde, musste sie die Mietwohnung verlassen und landete im Krisenzentrum „Licht der Hoffnung“. Trotz Meldung der Vermissten bei der Polizei wurde sie nicht gefunden. Die einzige Lösung für S. war nach Izhewsk zu gehen, wo sie eine eigene Wohnung und ältere Verwandtschaft hat, die ihr helfen können (Rückkehr am 24.04.2015).
  • V., 53, lebte mit seiner Frau N., 40, und 6 Kindern im Alter zwischen 4 und 17 im Rostov-Gebiet im Süden Russlands. Als die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ostukraine zu nah zu kommen drohten, beschloss er nach St. Petersburg zu gehen, wo sie im September 2014 ankamen. Bis Januar 2015 wohnten sie in einer Kleinstadt in Leningrader Gebiet. V. arbeitete als Taxifahrer. Der Mieter kündigte aber plötzlich den Mietvertrag. So zogen sie in ein Dorf im Novgorod-Gebiet, wo der kinderreichen Familie ein Holzhaus zur Verfügung gestellt wurde. Bis August 2015 versuchte V. einigermaßen über die Runden zu kommen, aber das Geld fehlte überall. So beschloss die Familie doch in die Heimat zurückzukehren. Die letzten 5 Tage, bevor wir ihnen die Rückkehr ermöglichen konnten, hauste die Familie am Moskauer Bahnhof in St. Petersburg. (Rückkehr am 31.08.2015).
  • O., 38, eine geschiedene Frau aus dem Donezker Gebiet in der Ostukraine flüchtete mit ihren zwei Kindern, damals 10 Jahre und 4 Monate alt, im Juli 2014 nach St. Petersburg. Nach einem Jahr Aufenthalt in St. Petersburg, als sich die Lage in Donezk einigermaßen stabilisierte, beschloss sie, zu ihrer Verwandschaft zurückzukehren (Rückkehr am 14.09.2015).
  • A., 27, wohnte mit ihrem Mann B. und dem 5-jährigen Sohn in Enakievo, im Donezker Gebiet. Als der Krieg in der Ostukraine ausbrach, wurde B. in die Armee einbezogen. Seitdem hat man nichts mehr von ihm gehört. Anna war schwanger und da in der Heimat die Infrastruktur brachlag, ging sie im Februar 2015 nach Russland und brachte ihre Tochter Elena im November 2015 in St. Petersburg zur Welt. Mit beiden Kindern kam sie im Krisenzentrum „Licht der Hoffnung“ unter und beschloss, zu ihrem Vater, der in Enakievo ein Haus besitzt, zurückzukehren (Rückkehr am 01.12.2015).

3. Jahr 2016

  • F., 32, eine Witwe aus Usbekistan, kam im November 2014 auf Arbeitssuche nach St. Petersburg. Sie kaufte sich eine offizielle Arbeitsgenehmigung („Patent“) und bekam eine Stelle als Putzfrau in einem Kaufhaus. Sie lernte einen Mann kennen und wurde schwanger. Als er dies erfuhr, hat er sie verlassen. Am 17.10.2015 bekam sie Zwillingstöchter, die aber nachdem F. die Mietswohnung nicht mehr bezahlen konnte, in ein Kinderkrankenhaus gebracht wurden. Da die Aufenthaltsgenehmigung der Mutter im Februar 2015 auslief, waren die Kinder in St. Petersburg auch nicht registriert. Dadurch bekam F. hier absolut keine Hilfen. Nun nahm F. Kontakt mit ihrer Mutter und dem Bruder in Usbekistan auf und ging mit den Kindern zurück in die Heimat (abgeflogen nach Taschkent am 05.01.2016, Flugkosten: ca. 415,-€).
  • M., 36, kam im Jahr 2011 aus dem ukrainischen Odessa nach St. Petersburg, um hier zu arbeiten. Hier lernte sie einen Mann kennen, mit dem sie 5 Jahre zusammen war. In St. Petersburg absolvierte sie einen Kurs als Nagelpflegerin, kaufte sich ein offizielles „Patent“ (Arbeitserlaubnis) und arbeitete. Die Beziehung ging zu Ende, sie lernte einen anderen Mann kennen und wurde schwanger. Im November 2015 bekam sie eine Tochter, der Vater des Kindes verließ sie sofort. M. verlor die Arbeit, wurde mittellos und ließ als Hilfe ihre Mutter, 68, aus Odessa kommen. Wegen Geldmangels drohte ihnen der Verlust der Mietwohnung. Deshalb beschlossen die Frauen in ihre Heimat zurückzukehren (Rückkehr am 26.03.2015).
  • E., eine geschiedene Frau, 42 aus Erevan, Armenien, kam im September 2015 mit ihrer 5-jährigen Tochter nach St. Petersburg, wo ihr Sohn aus der 1. Ehe wohnt und arbeitet. Sie bekam einen Job als Psychologin in einer Firma, die aber kürzlich pleiteging. Zu gleicher Zeit kam es bei ihrem Sohn zu Verspätungen bei der Auszahlung von Lohn- und Urlaubsgeld, sodass E. völlig mittellos dastand. Schließlich hatte sie keine andere Wahl, als in ihre Heimat nach Armenien zurückzugehen (Flugkosten: ca. 250,-€).
  • V., 30, mit ihren zwei Söhnen 8 und 3 Jahre, kam im Juni 2014 aus dem kriegsbedrohten Slawjansk in der Ostukraine nach St. Petersburg. Ein halbes Jahr davor hatte sie sich von ihrem Mann scheiden lassen. Daher konnte sie mit seiner Hilfe nicht mehr rechnen. Bis März 2016 bezahlte sie mit finanzieller Hilfe ihrer Eltern aus der Ukraine eine Mietwohnung. Aber die Hoffnung, dass sie arbeiten gehen kann (V. ist Friseurin von Beruf) platzte, weil es für ihren kleinen Sohn keinen Platz im Kindergarten gab. Der ältere Sohn hatte Schwierigkeiten in der Schule durch psychische Labilität, verursacht durch die erlebten Kriegsgeschehnisse. Zwischendurch wohnte V. provisorisch im Krisenzentrum „Licht der Hoffnung“, das sie aber verlassen musste, weil ihre Kinder nach den Hausregeln zu alt waren. Schließliuch wohnte sie in der Notunterkunft vom „Roten Kreuz“, was aber wegen Desinfektion geschlossen wurde. So landete V.  auf der Straße, bis wir einsprangen. Wir bezahlten für sie und ihre Kinder die Übernachtung für 3 Tage in einem Billighotel. Wir versorgten die Familie mit Lebensmitteln, die Kinder mit nötigen Medikamenten und neuen Schuhen. Letztlich verabschiedeten wir die Familie am 26.04.2016 nach Slawjansk. Dort wohnt V.s Mutter.
  • S., 36, kam aus einer kaukasischen Republik (Tscherkessien) 2011 zu ihrer Schwester nach St. Petersburg. Sie arbeitete als Philologin bis sie eines Tages schwanger wurde. Der Vater ihres Kindes verließ sie, nachdem bei ihr  Krebs diagnostiziert wurde. Im November 2011 gebar sie Tochter Mirra und kam ins Krisenzentrum „Licht der Hoffnung“. Ihre Verwandtschaft brach jeglichen Kontakt zu ihr ab, nachdem die erfahren hatten, dass der Vater des Kindes Muslim ist. Vom Krisenzentrum aus versuchte sie Kontakt zu den Eltern väterlicherseits aufzubauen, was ihr schließlich gelang. Am 26.05.2016 fuhr sie mit ihrer Tochter nach Bijsk, eine Stadt im Altai-Gebirge, zu ihrem Schwiegervater.
  • N., 36, kam mit seiner 5-jährigen Tochter Daria im August 2014 als Flüchtling aus dem Lugansker Gebiet nach St. Petersburg. Durch den Krieg hat er seine Frau verloren. Sie kam ums Leben. Zu Hause arbeitete N. in der Kohlengrube. 1,5 Jahre versuchte er, sich in St. Petersburg zurechtzufinden, hatte aber nicht viel Erfolg mit der Arbeit, weil die Tochter oft krank wurde. In dieser Zeit litt die Familie große finanzielle Not, sodass wir als Malteser einmal (im Dezember 2015) mit der Lebensmittel-Notfallhilfe (im Wert von 70,- €) einspringen mussten. Im April 2016 sah N. ein, dass er und seine Tochter hier doch keine gute Aussichten haben. So entschied er sich für die Rückkehr, was wir ihm am 01.05.2016 ermöglichten.
  • N., 28, kam mit ihrem nicht ganz 2-jährigen Sohn Teoman im April 2016 nach St. Petersburg aus Usbekistan, um hier einen besseren Job zu finden. Vom Beruf ist sie Sprachlehrerin. Damals war sie noch mit ihrem Mann zusammen, der auf ihren Namen einen Bankkredit aufgenommen hatte und eine Firma leitete. Kurz danach nahm er sich eine andere Frau (die zurzeit von ihm ein Kind erwartet) und hat N. mit dem Sohn aus der Wohnung rausgeschmissen. Provisorisch fand N. Notunterkunft im „Licht der Hoffnung“, beantragte von dort aus die nötigen Unterlagen, um die Scheidung zu beantragen. Da sie nicht unbegrenzt im Krisenzentrum bleiben konnte, beschloss sie zu ihrer Mutter nach Usbekistan zu gehen und wurde von uns bei der Rückkehr am 24.05.2016 unterstützt.
  • S., 43, wohnte mit ihrem Mann und drei Kindern, 10, 8 und 1 Jahr alt in St. Petersbur, bis er Alkoholiker wurde und gegenüber seiner Frau und den Kindern gewalttätig. Um sich Hilfe zu holen, ließ S. ihre Mutter O., 67, vom Süden des Urals kommen. Das brachte aber nichts: auch die Schwiegermutter wurde zum Opfer des gewalttätigen Mannes. Nachdem S. oft die Polizei alarmiert hatte und ihr Leben und das ihrer Kinder in Gefahr sah, flüchtete sie mit der Oma und den Kindern in eine staatliche Notunterkunft für Mütter. Da sie dort nur provisorisch bleiben durften, entschieden sie sich dafür, dass die Oma mit allen 3 Kindern erstmal in die Heimat nach Barnaul im Süden des Urals zurückkehrt. O. blieb in St. Petersburg und um den Scheidungsprozess zu Ende zu führen. Das Schwierigste bei der Rückkehr war das Gepäck. Ee bestand aus mindestens einem Dutzend Riesentaschen, welche von der Oma allein, mit dem Baby in der Hand, portionsweise transportiert werden musste.
  • A., 41, eine geschiedene Ukrainerin, kam im April 2016 hochschwanger nach St. Petersburg und gebar hier im Juli 2016 ihren Sohn Iwan. Da sie in St. Petersburg keine Arbeitsmöglichkeit hatte und außerdem ihre Aufenthaltsgenehmigung für Russland auslief, musste sie dringend zurück in die Ukraine (sonst wären Strafen der Migrationsbehörde eingetreten). Für die Rückkehr hatte sie aber kein Geld. Mit unserer Hilfe durfte A. mit ihrem Sohn am 22.08.2016 nach Kiew zurückkehren.
  • I., 33, wohnte mit ihren zwei Kindern 10 und 1 Jahr alt in sogenannter „bürgerlicher Ehe“ seit 2013 in St. Petersburg. I. stammt aus Burjatien, einer Republik am Baikal-See, wo ihre Mutter und der Bruder leben. Im Januar 2016 wurde ihr Partner wegen Diebstahls verhaftet und verurteilt. I., die mit Kleinkind noch im Mutterschutz ist, kann nicht arbeiten (weil das Kind noch zu klein für einen Kindergarten ist) und das Kindergeld reicht nicht aus, um die Mietswohnung zu bezahlen. So kam sie Februar 2016 ins staatliche Frauenzentrum und bleib bis zum Juni 2016. Länger war es nicht möglich dort unterzukommen. So entschied sie sich für eine Rückkehr in die Heimat, was wir ihr am 13.07.2016 ermöglichten.
  • N., 31, eine alleinerziehende Mutter, Journalistin von Beruf, kam mit ihrem 5-jährigen Sohn im April 2016 aus Kirgisien nach St. Petersburg. Hier wollte sie Arbeit finden und plante bei den Verwandten provisorisch unterzukommen. Als niemand aus der Verwandtschaft sie, wie ausgemacht, am Bahnhof abholte, landete sie für 3 Wochen im Krisenzentrum „Licht der Hoffnung“. Dort hat man sie wegen Verstoß gegen Hausregeln entlassen müssen. Sie hatte das Kind tagsüber unbeaufsichtigt gelassen, um sich auf Arbeitssuche zu begeben. Das Kind wurde zur Untersuchung ins Kinderkrankenhaus vermittelt. Es kam aber zu einem plötzlichem Rückfall der Krankheit. So musste die Mutter das Kind schnell zurückholen. Da N. obdachlos war, war der Gesundheitszustand des Kindes bedroht. Dazu fehlten der Mutter jegliche Geldmittel. In dieser ausweglosen Situation war die einzig mögliche Lösung, dass N. zu ihrem Onkel nach Kasan fährt. N. ist am 24.05.2016 gefahren.

Liebe Freunde in Wittichenau,

in der Aufzählung dieser schwierigen Lebenssituationen sehe ich eine Parallele zu den Eltern Jesu: auch Maria und Josef waren fern von ihrer Heimat in einem fremden Land, als die Zeit kam und Maria ihren Sohn gebar. Auch diese Familien, meistens jedoch nur mit einem Elternteil, kämpfen für die Zukunft ihrer Kinder trotz schwierigen Lebenslagen und unter ungünstigen Umständen. Es ist wichtig, dass keiner dieser Menschen sich von ihrem Kind lossagte .Darum halten wir die Möglichkeit, sie bei der Rückkehr in die Heimat zu unterstützen, für so wertvoll. Dort können sie eine Pause einlegen und durch die Hilfe der Verwandten etwas Kraft tanken. Wir freuen uns, wenn sie uns bei der Fortsetzung dieser Arbeit im Jahr 2017 unterstützen können. Diese Hilfsaktion soll unter dem Motto „Heimkehr für Familien“ stattfinden.

Mit herzlichen Wünschen für das Wohl und die Gesundheit Ihrer Familien,
Irina Tymkova
Malteser Hilfsdienst St. Petersburg