Christliche Eltern sammeln Spenden für die Unterstützung Not leidender Familien in St. Petersburg

Liebe Freunde und Unterstützer vom Verein „Christliche Eltern“ e.V., liebe Besucher des Weihnachtsbazars in Wittichenau.

Bitte um Spenden

Die Initiativgruppe "Christliche Eltern" bittet Sie mit einer Kuchen- oder Geldspende, die Not von Familien in St. Petersburg zu lindern.

Kuchenspenden können am Samstagmorgen, 6. Dezember 2014 ab 7:00 Uhr im Rathaus abgegeben werden.

Geldspenden können Sie auf das Konto des Malteser-Hilfsdienstes in Würzburg überweisen.

Empfänger: Malteser Hilfsdienst e.V., Diözese Würzburg

IBAN: DE27 3706 0120 1201 2220 16

BIC:  GENODED1PA7

Bank: Pax Bank eG

Verwendungszweck:
Spende St. Petersburg, „Hilfspaket“

Für Spendenquittungen bitte den Überweisungsbeleg unter Angabe Ihrer Adresse an folgende Adresse senden:

Malteser Hilfsdienst e.V. Würzburg
Mainaustraße 45
97082 Würzburg

Bitte die vollständige Adresse auch auf dem Überweisungsträger eintragen.

In diesem Herbst wurde es wie im Vorjahr ziemlich früh kalt. Schon seit Anfang Oktober liegen die Temperaturen in St. Petersburg unter 0 Grad, gelegentlich gibt es Schneeregen. Auch ich bekam gestern Panik und wechselte endlich die Reifen.

Vor einer Woche habe ich die Frauenwohnung des Zentrums „Licht der Hoffnung“ besucht, die sich allmählich nach der Sommerpause (Juli-August) mit Obdach- und Hilfesuchenden auffüllte. Am letzten Sonntag (19.10.) wurde die letzte Mutter mit ihren Kindern aufgenommen, für die nun wegen Platzmangel (zurzeit leben dort 6 Mütter mit ihren 11 Kindern) eine Schlafecke in der Küche organisiert wurde. Das Haus ist wieder voll! Am 20.10. wurden erneut die nötigen Lebensmittel eingekauft, diesmal Hühner (51,5kg) und Milchprodukte (27 kg Quark, 58 Liter Milch, 9 kg Butter), die im Moment von größerer Bedeutung sind als Windeln, die der Frauenwohnung vor kurzem gespendet wurden.

Diese Unterstützung sind wir Ihrer Spende vom vorjährigen Weihnachtsbazar verpflichtet und unendlich dankbar allen warmherzigen Bürgern von Wittichenau, die das Schicksal der noch vor kurzem obdachlosen Frauen mit den Kindern berührte.

Für diese Frauen, die nach allen Strapazen von der vielseitigen Hilfestellung des Zentrums „Licht der Hoffnung“ umsorgt sind, erhoffen wir die Lösung ihrer komplizierten Lebenssituationen und wünschen ihnen, dass es in ihrem Leben ab jetzt aufwärts geht.

Neben dem schweren Los der stadtfremden Frauen bleiben auch viele Petersburgerinnen von Familienkrisen nicht verschont, die ihr gewohntes Leben ruinieren und große finanzielle Probleme verursachen. Leider diktiert die Wohnungsnot in unserer Stadt oft die unwürdigsten Bedingungen, unter denen, zum Beispiel, die Frau nicht nur eine Wohnung, sondern oft nur ein Zimmer der Kommunalwohnung mit ihrem gewalttätigen Ex-Mann weiterhin teilen muss. Mir sind Fälle bekannt, bei denen auf wenigen Quadratmetern solche aufgezwungene Co-Existenz nicht nur mit dem Ex-Mann, sondern auch mit seiner neuen Lebensgefährtin ertragen werden muss. Beim Zerfall der Familie bleiben die Alimente meistens ganz aus oder betragen beschämend winzige Summen, was eine Folge der inoffiziellen Jobs ist. Selbst der Gerichtsprozess, um den Ex-Gatten zur Zahlung dieser Alimente zu verpflichten, fordert einer Frau viel Zeit und Geld ab, die man als Alleinerziehende nicht mehr hat. Die Lebensqualität der kleinen Familie fällt schnell Richtung Armutsgrenze ab, besonders wenn die Frau mehrere Kinder hat. Trotz großer Anreize durch St. Petersburg wegen seines Arbeitsmarkts sind die Lebenskosten hier ziemlich hoch, hautsächlich die Lebensmittelpreise, Wohnnebenkosten und Medizin. 

  • Als Gegenmaßnahme zur Einführung der europäischen Sanktionen gegen Russland wurde der Import der westlichen Lebensmittel ab August 2014 eingestellt. Infolgedessen stiegen innerhalb des Herbstes die Preise für Lebensmittel zwischen 10 % und 30 % und diese Tendenz bleibt. 
  • Vom Verkehrsamt wurde bereits angekündigt, dass die Fahrpreise für den Nahverkehr ab Januar 2015 um 10 % steigen werden.
  • Ebenso ab Januar 2015 werden die Kosten der Kapitalrenovierung der Wohnhäuser in die monatlichen Rechnungen der Hausbewohner aufgenommen, in einer Höhe zwischen 3 und 8 Rubel pro Quadratmeter. Im Durchschnitt wird dadurch die Monatsrechnung jedes Haushaltes um 10 € teurer.
  •  Im Rahmen der andauernden Reformen des Gesundheitswesens streicht man immer mehr kostenlose Positionen aus der Behandlungsliste der Ärzte weg; sämtliche Medikamente, auch für Kinder, gehen nun auf die Rechnung der Patienten.  

Im 2. Quartal 2014 schätzte man das Niveau des monatlichen Existenzminimums pro Kind auf ca. 8.000 Rubel (ca. 155,- €) ein, das gleiche etwa pro berufstätigem Erwachsenen. Bei diesen Summen geht es aber wirklich um die Überlebensgrenze. Nach unseren Einschätzungen beträgt der durchschnittliche Lohn in St. Petersburg max. 23.000 Rubel (440,- €) im Monat. Das bedeutet, dass einer vaterlosen Familie nach der Bezahlung der Wohnnebenkosten-, Telefon- und Stromrechnung wesentlich weniger Geld zur Verfügung bleibt, als das Existenzminimum. Meistens ist die alleinstehende Frau auf sich gestellt, denn die staatlichen Hilfen (zum Beispiel monatliches Kindergeld oder rare und bescheidene Lebensmittelhilfe) sind so gering, dass viele bedürftige Frauen darauf freiwillig verzichten, um sich den bürokratischen Aufwand zu ersparen. Und erst wenn die Lage bedrohlich wird, zum Beispiel, bei Erkrankung eines Kindes oder plötzlicher Kündigung, melden sie sich bei staatlichen Zentren der Familienhilfe an. Da diese so gut wie kein Budget für schnelle materielle Hilfe haben, leiten sie solche Familien an uns weiter. Waren es 2013 insgesamt 30 bedürftige Familien, denen wir schnell mit nötigen materiellen Gütern Hilfe leisten konnten, waren es in 9 Monaten 2014 schon 47 und allein im Oktober bekamen wir eine Rekordzahl an Bittbriefen: 18!

Eine neue Gruppe der bedürftigen Familien in St. Petersburg bilden die Flüchtlinge aus der Ost-Ukraine, derer Zahl steigt seit Sommer 2014 ständig. Bis jetzt handelte es sich immer um Frauen mit Kindern, darunter behinderten. Sie finden Unterkunft entweder bei Verwandten oder in vom Staat zur Verfügung gestellten Zimmern und Wohnungen. Bis aber ein Kleinkind einen Kindergartenplatz bekommt und die Mutter einen Job findet, vergehen Monate, währendderen sie keine Einkünfte haben. Mit der finanziellen Hilfe aus der „alten“ Heimat dürfen sie nicht rechnen. Im besten Fall blieben dort die Großeltern zurück, die aus ihren bescheidenen Renten noch die verlassenen Wohnungen oder Häuser ihrer Kinder unterhalten müssen. Solche Flüchtlingsfamilien brauchen dringend Hilfe, angefangen von einfachen Dingen für den Haushalt, hauptsächlich aber Lebensmittel, die ihnen die schwierige Anfangszeit in der neuen Heimat zu überbrücken helfen.

 

Liebe Wittichenauer,

da wir angesichts der politischen und daraus folgenden wirtschaftlichen Veränderung vor neuen Herausforderungen stehen, doppelt so vielen bedürftigen Familien in akuter Lebensnot wie früher Hilfe zu leisten, wollen wir Sie herzlichst bitten, die Tätigkeit unseres Hilfsprojektes „Soziale Notfallhilfe“ zu unterstützen.

Bei diesem Teil unseres Projektes geht es um die Versorgung der Bedürftigen mit Hilfsmitteln. Das Projekt ist ganz unkompliziert organisiert, ohne großen personellen und organisatorischen Aufwand: alles ruht auf meinen Schultern. Ich nehme die telefonische (von Bedürftigen selbst) oder schriftliche (von den staatlichen Stellen oder NGOs) Bittgesuche entgegen, nehme Kontakt mit der jeweiligen Mutter auf und verabrede einen passenden Einkaufstermin. Nach dem Einkaufen bringe ich sie mit meinem Auto mit schweren Tüten nach Hause, helfe alles auszuladen und bis zur Haustür zu bringen. Aber in vielen Fällen, wenn zur Familie ein behindertes Kind, Kleinkind oder ältere, bzw. behinderte Personen gehören (z.B. eine Oma als Vormund), fahre ich beide Richtungen – von zu Hause und zurück. Bei Bedarf, wenn es sich um hochschwangere Frauen oder Frauen handelt, die vor kurzem entbunden haben oder um kranke oder verletzte alleinerziehende Väter (die mit Einkaufen eh nicht so geschickt sind), um kranke oder sogar bettlägerige Frauen (HIV, Krebs usw.), übernehme ich den Einkauf und besorge alles nach der Wunschliste. Das Kostenlimit, das wir pro Hilfspaket setzen, beträgt 100,- €. Davon bilden den größten Teil Lebensmittel. Dazu kommen sanitär-hygienische Ware (Windeln, Einlagen, Seife, Shampoo, Zahnpasta), Haushaltsartikel (Waschpulver), Kleider (Socken, Hausschuhe) und Medikamente. Die Regel ist, dass wir nur EINMAL helfen, denn die Nachfrage ist sehr groß. Aber in Ausnahmesituationen wird auch wiederholt geholfen. Wenn es passt, knipse ich gern ein Bild von der kleinen Familie mit den Tüten voll Hilfsgütern; da ich meistens mit den Müttern zu tun habe, die mich nicht unbedingt in die Wohnung einladen, ergibt sich ein solches Foto selten. Ich respektiere ihren Wunsch, sich für ihre Armut nicht schämen zu müssen. Darum stehen mir wenige Bilder zu Verfügung. Trotzdem möchte ich diesem Brief ein dutzend Lebensschicksäle von Frauen mit Kindern beifügen, denen ich 2013/14 helfen durfte. Die meisten dieser Geschichten sind leider typisch.

  1. A. (geb.1986), aufgewachsen in einem Kinderheim, hat 3 Kinde. Sie sind 11, 7 und 1 Jahr alt. Sie wohnte in einer Wohnung mit den Verwandten ihres Mannes zusammen, die alkoholsüchtig und gewalttätig wurden und wo der weitere Aufenthalt für sie und ihre Kinder lebensgefährlich wurde. Sie flüchtete in ein staatliches Frauenhaus als sie noch mit ihrem dritten Kind schwanger war (November 2012). Bis ihr 3. Sohn geboren wurde (Mai 2013) und A. das Kindergeld ausgezahlt bekommen würde, war sie völlig mittellos.
     
  2. O.  (geb. 1990) hat eine Tochter (4 Jahre alt). O.'s Mutter ist Alkoholikerin. O.‘s Mann hat sie verlassen und zahlt keine Alimente. Solange die kleine Tochter noch auf der Warteliste auf einen Platz im Kindergarten steht, kann O. nicht arbeiten. Bis die Tochter 3 Jahre alt wurde, hatte sie zumindest das monatliche Kindergeld (etwa 2500 Rubel, etwa 62,- €) zur Verfügung. Ab dem 3. Lebensjahr des Kindes konnte man das Kindergeld vergessen, so gering und unbedeutend ist es. Wegen Mittellosigkeit kam O. mit der Tochter ins Frauenhaus (April 2013) und meldete dort ihre vielfältige Not an.
     
  3. O., geb. 1979, hat 5 minderjährige Kinder (15, 10, 6, 4 und 2 Jahre alt). O.’s Mann ist Bürger der Republik Moldavien, der in St. Petersburg aufgrund der provisorischen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wohnt und arbeitet. Jahrelang hatte er einen guten Job, bis sich herausstellte, dass sein Arbeitgeber seine Kinder heimlich missbrauchte. Sofort kündigte der Familienvater und klagte den Kinderschänder an. Im Sommer 2014 war er immer noch arbeitslos, die ganze Familie emotionell und psychisch verletzt. Die betroffenen Kinder werden psychologisch und medizinisch betreut. Die einzige Einkommensquelle der Familie sind im Moment Kindergelder (insgesamt ca. 100,- €).
     
  4.  S., geb. 1977, ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern: 14, 11, 4 und 2 Jahre alt. Der Vater der Kinder hat die Familie verlassen. Vom Staat hat S. als kinderreiche Mutter eine Wohnung erhalten. Leider kam Artur, geb. 2011, mit starker Deformation der Wirbelsäule und Fehlentwicklung des Gehirns zur Welt. Er wächst und entwickelt sich nicht, bleibt bettlägerig und benötigt eigentlich intensive Behandlung, für die S. kein Geld hat. Wegen finanzieller Not wurden die beiden älteren Jungs für ein Jahr in die staatliche Ganztagsschule aufgenommen, kommen nur am Wochenende nach Hause. Auch die jüngste Tochter ist mit 2 Jahren etwas zurückgeblieben, was sich an der Sprachbehinderung bemerkbar macht. S. ist arbeitslos, pflegt ihre Kleinkinder und lebt nur vom Kindergeld und der Behindertenrente für Artur.
     
  5. A., geb. 1993, kam 2011 aus Weißrussland nach St. Petersburg. Hier lernte sie ihren Mann, geb. 1994 kennen, 2012 kam der Sohn zur Welt. Der Mann von A. ist alkohol- und drogensüchtig, war im Gefängnis, arbeitet nicht und hilft der Frau mit dem Kind auf keine Weise. A. lebt im Zimmer ihres Mannes in einer Kommunalwohnung, hat nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für St. Petersburg und ist deswegen zu keinen staatlichen Sozialhilfen berechtigt. Die Mutter von A. lebt in Weißrussland, kann der Tochter finanziell nicht helfen; man sah sich zuletzt vor 3 Jahren.
     
  6. E., geb. 1975, hat 2 Töchter aus der ersten Ehe (13 und 12 Jahre) und 4 Söhne aus der 2. Ehe (8, 5, 3, 1 Jahr alt). Der zweite Mann hat die Familie in Januar 2014 verlassen, ging zu seiner Mutter. Er leidet an PC-Sucht. Er zahlt weder Alimente noch hilft er den Kindern materiell. E. hat die Scheidung veranlasst und Antrag auf Alimente gestellt. Die Familie lebt von Kindergeld.
     
  7. N., selbst schon über 50, hat 2 Kinder: der Tochter, 17 Jahre, lässt der Vater monatlich 2000 Rubel (40,- €) als Alimente zukommen, und einen schwerbehinderten Sohn, einen Autisten. Er hat schweres Asthma, benötigt ständig Medikamente und ist komplett unselbstständig und pflegebedürftig. Daher kann N. nicht arbeiten. Eine finanzielle Hilfe leisteten aus ihren Renten die betagten Eltern von N.. Aber der Großvater starb 2014. Die Wohnung, wo alle zusammen wohnen, wurde bestimmt seit der Bauzeit (in den 1970er Jahren) nie renoviert. Langsam ist ihr Zustand, wie Fensterrahmen, Decken, Tapeten, Möbel abgenutzt und benötigt eine Renovierung, für die Geld fehlt. Das Pro-Kopf-Einkommen in dieser Familie liegt nah am Existenzminimum.
     
  8. V., geb. 1981, hat Zwillingstöchter, geb. am 11.11.2011, die aus einer unehelichen Beziehung geboren wurden. Der Vater ist nicht mal in die Geburtsurkunde der Kinder eingetragen. Er ist spielsüchtig, lebt bei seiner Mutter, die ihn aus ihrer Rente versorgt. Für die eigenen Enkelkinder interessiert sich diese Großmutter nicht. V. arbeitete vor der Geburt ihrer Kinder als Sozialarbeiterin. Bis April 2014 bedeutete für V. die Behindertenrente ihrer Mutter eine große Stütze. Aber die Mutter erkrankte schwer, wurde bettlägerig und pflegebedürftig und Ende April 2014 verstarb sie. V. ist sehr gewissenhaft und pflegt eine ordentliche Bezahlung der Wohnnebenkosten, um nicht in eine Verschuldung zu geraten. Als Folge bleibt der Familie so wenig Geld zum Leben, dass das Pro-Kopf-Einkommen deutlich unter dem Existenzminimum liegt. Die Mädchen stehen auf der Warteliste für Kindergartenplätze, die in diesem Stadtteil sehr unzureichend vorhanden sind.
     
  9. L., über 60 Jahre alt, Oma einer großen Familie, selber Mutter von 9 Kindern. 7 ihrer Kinder leben immer noch bei der Mutter in einer riesigen Wohnung. Viele haben inzwischen eigene Kinder, die meisten Ehen sind aber zerrüttet. Bis heute ist L.  „Kapitän“ ihrer großen Sippe. Sie betreut zurzeit 7 Enkel, die jüngste davon ist Sofia mit 2 Jahren. Sofias Mutter ist krank und ist nicht in der Lage für ihre kleine Tochter zu sorgen. Oma L. geht abends einige Klassenräume der Schule putzen, damit sie neben ihrer Rente noch etwas verdient.
     
  10. A., geb. 1985, ist in einer sozialschwachen Familie aufgewachsen, blieb sprachbehindert. Sie ist mit einem Mann, 37 verheiratet, der während des Militärdienstes verschüttet und verwundet wurde. An den Folgen leidet er bis heute. Der Mann arbeitet, gibt aber für die Familie nur einen sehr kleinen Teil seines Verdienstes aus. Die Familie hat 3 Kinder: Jungen im Alter von 6 und 4 Jahren und ein Mädchen von 2 Jahren. Die Jungen sind beide behindert, besuchen einen Sonderkindergarten. Ein Sohn benötigt ständig Medikamente, wofür die Familie nur selten Geld hat. Die kleine Tochter ist zu Hause wegen dem Mangel an Kindergartenplätzen. Die Familie wohnt in einem Zimmer einer großen Kommunalwohnung, die Wohnungsnachbarn sind die Familien von A.’s Geschwistern. Wegen akuten Geldmangel und Verzweiflung hat A. einen Antrag an das Fürsorgeamt gestellt und gebeten, dass ihre beiden Kinder (ausgenommen des kranken Jungen) provisorisch auf eine Station des Kinderkrankenhauses aufgenommen werden, bis sie die Situation mit dem Kindergartenplatz regelt und evtl. für sich nach einem Job sucht.
     
  11. N., geb. 1983, hat zwei ältere Töchter (9 und 7 Jahre) aus einer Beziehung und zwei kleine Jungen (3 und 2 Jahre) aus der Ehe. Bis die Kinder geboren wurden, arbeitete sie im Kindergarten als Hilfspersonal. Ihr Mann hatte in St. Petersburg weder eine offizielle Aufenthaltserlaubnis noch eine Arbeitsstelle. Er verließ N., als sie mit dem 2. Sohn schwanger wurde und verschwand spurlos. Da sie noch nicht geschieden sind, ist N. nicht berechtigt, das Kindergeld für ihren jüngeren Sohn Leonid zu beantragen. Die ganze Familie wohnt nur in einem Zimmer einer Kommunalwohnung, die Kinder schlafen mit Erwachsenen zusammen in einem Bett, die Räumlichkeiten lassen keine normale Entwicklung der Kinder zu. Im Zimmer wohnt auch noch N.’s Mutter, die Oma mit 62, die als Putzfrau etwas Geld zu ihrer Rente verdient und der kinderreichen Familie ihrer Tochter hilft. Diese Familie steckt permanent in finanzieller Not.
     
  12. S.,  geb. 1989, Vollwaise, Absolventin eines Kinderheimes. Bis vor kurzem war sie alleinerziehende Mutter zweier Kleinkinder. 2014 hat S. einen Mann geheiratet, der einen Sohn aus der ersten Ehe mitgebracht hat. Das Gehalt des Mannes beträgt 13.000 Rubel (ca. 200,- €), davon zahlt er die Hälfte als Alimente an seine Ex-Frau und mit Raten zu je 5.000 Rubel monatlich erstattet er einen Bankkredit zurück. S. erfährt von ihm keine finanzielle Hilfe. Sie versorgt ihre Kinder aus dem staatlichen Kindergeld: für die ältere Tochter bekommt sie monatlich 2000 Rubel (40,- €), für die jüngere 2500 Rubel (50,- €). Die Familie wohnt in einer Kommunalwohnung.
     
  13. O., geb. 1983, hat vor der Geburt ihrer Kinder als Putzfrau in einer Frauenberatung gearbeitet. Die Kinder kommen aus einer unehelichen Beziehung. Der Vater ist in keine Geburtsurkunde eingetragen. O. hat 3 Töchter: die älteste ist 7, die kleinste 2 Jahre alt. Die mittlere Tochter ist von Geburt an stark behindert. O.’s Eltern sind inzwischen tot, etwas Hilfe erfährt sie von ihrer Tante, die aber ziemlich weit weg in einem anderen Stadtteil wohnt. O. hätte wieder arbeiten gehen können, wäre ihre kleine Tochter in eine Kinderkrippe aufgenommen worden. Da aber die Kindergartenplätze in diesem Stadtbezirk nicht ausreichen, steht die Kleine auf der Warteliste und wird vermutlich erst November 2015 aufgenommen. O.‘s Familie lebt nur von staatlichem Kindergeld und durch die Hilfe ihrer Tante.

Mit herzlichem Gruß an alle
Irina Tymkova
im Namen der Malteser St. Petersburg

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